Checkliste für die Pflegedienstauswahl
Alten- und Pflegeheime
Wenn eine Versorgung im häuslichen Bereich nicht möglich ist, bieten stationäre Altenpflegeeinrichtungen langfristige Pflege und Betreuung. Neben umfassenden Leistungen der Grund- und Behandlungspflege wird die ärztliche Versorgung durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Es besteht grundsätzlich freie Arztwahl.
Für die Auswahl des geeigneten Heimplatzes sollte man sich, wenn möglich, ausreichend Zeit nehmen, sodass der „neue Lebensraum“ den persönlichen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen weitestgehend entspricht. Informationen über Ausstattung, Höhe der entstehenden Kosten sowie über besondere Konzepte der Betreuung, auch gesellige und kulturelle Angebote, sind in Faltblättern und Broschüren oder auf den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen zu finden.
Die Heimaufsicht
Die zurzeit über 160 Betreuungseinrichtungen unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) zuständige Behörde (Heimaufsicht). Diese setzt sich für den Interessenschutz der Bewohner durch Beratung und mit notwendigem Nachdruck ein. Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse der älteren, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen beachtet und geschützt werden. Des Weiteren übernimmt die Heimaufsicht eine umfangreiche Beratungs- und Überwachungsfunktion gegenüber dem Einrichtungsbetreiber. Sie nimmt auch Aufgaben als Ordnungsbehörde wahr, wenn es um die Einhaltung bzw. Durchsetzung von Vorschriften nach dem WTG geht. Die Mitarbeiter der Heimaufsicht stehen Ihnen in allen Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebs sowie zu Fragen rund um das WTG mit Rat und Tat zur Seite.
Interessenvertretung der Bewohner
Das in Nordrhein-Westfalen gültige Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) garantiert den Bewohnern von Betreuungseinrichtungen neben einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben ein ausdrückliches Mitsprache- und Beschwerderecht. Der Betreiber der Einrichtung hat die Bewohner über dieses Recht und die zuständigen Ansprechpartner zu informieren. Die Interessenvertretung der Bewohner ist der Beirat (früher: Heimbeirat). Dem Beirat kommt grundsätzlich eine Vermittlerfunktion zwischen der Bewohnergemeinschaft und dem Betreiber der Einrichtung zu. Er verfügt seit Einführung des WTG über eine besondere Stellung, da er über echte Mitbestimmungsrechte verfügt, das heißt er kann das Leben der Bewohner in einer Betreuungseinrichtung aktiv mitgestalten. Der Beirat kann insbesondere in Angelegenheiten, die Wohnen, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung betreffen, mitwirken bzw. mitbestimmen und hat unter anderem die Aufgabe, Beschwerden und Anregungen an die Einrichtungsleitung weiterzugeben und mit ihr darüber zu verhandeln. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls von der Heimaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises.
In der Gemeinde Much befinden sich folgende Alten- und Pflegeheime:
AZURIT Seniorenzentrum, Altes Kloster
Klosterstraße 4-6
53804 Much
Tel: 0 22 45 - 60 00 79 0
Haus Marienfeld GmbH
Thelenstraße 23-31
53804 Much-Marienfeld
Tel: 0 22 45 - 606-0
Weitere Informationen
- Über folgende Internetseite können Sie nach freien Kurzzeit- und Dauerpflegeplätzen im Rhein-Sieg-Kreis suchen: www.heimfinder.nrw.de
- Eine Auflistung aller stationären Einrichtungen können Sie im Wegweiser für Seniorinnen und Senioren des Rhein-Sieg-Kreises einsehen. Diese können Sie über folgende Internetseite abrufen: www.rsk.seniorenwegweiser.eu
Informationen zum Herunterladen
Checkliste für das passende Pflegeheim:
Unter www.weisse-liste.de/de/pflege/pflegeheimcheckliste können Sie interaktiv Ihre persönliche Checkliste für die Auswahl des passenden Pflegeheims erstellen oder eine Standardliste verwenden.
Alternativ kann die Checkliste auch als PDF-Datei herunter geladen werden: