Angebote zur Unterstützung im Alltag
Auf der Internetseite des Landes NRW steht ein Angebotsverzeichnis aller in NRW anerkannten Leistungserbringer für die Unterstützung im Alltag durch einen anerkannten Dienst im Sinne des § 45 b SGB XI zur Verfügung. Hierin sind neben der Adresse und Beschreibung des Leistungsangebotes auch die aktuell anerkannten Preise je Leistungsstunde und die Höhe der Wegstreckenentschädigung enthalten.
Pflegebedürftige können dies mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 € monatlich durch ihre Pflegekasse in Anspruch nehmen.