Pflegegeld
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI), können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten.
Voraussetzung für Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen ist, dass der Versicherte einen anerkannten Pflegegrad hat und die häusliche Pflege allein durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt ist. Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung sind Angehörige, Freunde oder Bekannte, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.
Der Pflegegrad wird durch den medizinischen Dienst der Pflegekasse bei einem Hausbesuch festgestellt. Grundsätzlich können Sie auch zunächst Ihren Hausarzt frage, ob Sie die Voraussetzungen evtl. erfüllen.
Neben dem Pflegegeld gibt es den sog. Entlastungsbetrag, auf den Sie bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch haben. Mit diesem Betrag können Sie Nachbarn oder auch z. B. eine Seniorenassistenz um Unterstützung bitten. Dieser Entlastungsbetrag wird anders als das Pflegegeld nicht pauschal überwiesen, sondern nur nach Vorlage eine Quittung oder Rechnung.
Sofern bei Ihnen keine Pflegeversicherung besteht und Sie bedürftig sind, erhalten Sie die Leistungen durch den Sozialhilfeträger. Dies kann sein, wenn Sie nicht krankenversichert sind oder die Vorversicherungszeiten von zwei Jahren nicht erfüllen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die jeweiligen Pflegegrade und Höhe des Pflegegeldes erhalten Sie hier: www.pflege.de
Eine informative Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auch beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz klicken Sie hier
Der Gutachter des medizinischen Dienstes kommt - Handreichung zur Vorbereitung vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz klicken Sie hier
Infos zum Herunterladen
Info-Broschüre "Ratgeber Pflege": www.bundesgesundheitsministerium.de
Pflegeberatung
Lassen Sie sich beraten. Bei folgenden Stellen erhalten Sie kompetent und unabhängig eine Beratung zu den Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung und das weitere Vorgehen:
- Pflegeberatung der Pflegekassen (diese erreichen Sie über Ihre Krankenkasse)
- Kommunale Pflegeberatung klicken Sie hier
- Für privat Versicherte: www.compass-pflegeberatung.de